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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial, die Vergabe von Nutzungsrechten an Motiven der JouLux sowie zur Nutzung der JouLux Datenbanksysteme
  1. Allgemeines

    1. Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Bildmaterial durch die JouLux erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen JouLux und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Diese AGB finden auch auf die elektronische Speicherung, den Abruf und die übermittlung von digitalen Bilddatensätzen Anwendung.
    2. Es gelten ausschließlich die AGB von JouLux. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn JouLux ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde mit der Geltung dieser AGB für das jeweilige Vertragsverhältnis nicht einverstanden, so hat er bereits geliefertes Bildmaterial vollständig und original versiegelt innerhalb von drei (3) Werktagen ab Zugang an JouLux zurückzusenden.
    3. Wird durch einen Vertreter im Namen und Auftrag eines Dritten gehandelt und dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen JouLux und dem Dritten angebahnt, ist der Vertreter verpflichtet, JouLux die Identität des Dritten vor Vertragsschluss bekanntzugeben.
  2. Leistungs- und Pflichtenkatalog

    1. JouLux stellt dem Kunden gegen eine Bearbeitungsgebühr Bilder bzw. Bildmaterial in körperlicher Form (insbesondere Fotoabzüge, Diapositive, Negative, Abdrucke, Grafiken etc.) und in elektronischer Form (insbesondere digitale Bilddatensätze unabhängig vom jeweiligen Datenträger oder übermittlungsweg) zur Verfügung und räumt ihm gegen ein jeweils gesondert zu vereinbarendes Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein. JouLux vergibt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Die Nutzungsrechtsvergabe erfolgt vorbehaltlich einer gesonderten, abweichenden Vereinbarung nur für den Raum Bundesrepublik Deutschland.
    2. Das Bildmaterial wird dem Kunden zum Zwecke der Auswahl, des Erwerbs von Nutzungsrechten und der Nutzung vorübergehend leihweise zur Verfügung gestellt. Es verbleibt im Eigentum von JouLux und/oder des jeweiligen Fotografen.


    1. Auswahl des Bildmaterials

      1. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten stellt JouLux dem Kunden nach dessen Vorgabe das mit jeweiligen Lieferweg übermittelte einzeln aufgeführte Bildmaterial (Auswahlsendung) zur ausschließlich internen Sichtung und Auswahl vorübergehend und vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung nicht exklusiv für die vereinbarte überlassungsdauer gegen Zahlung der anfallenden Bearbeitungs- und Versandkosten zur Verfügung. JouLux versendet die Auswahlsendung elektronisch bzw. ordnungsgemäß verpackt an den Kunden. Der Kunde erwirbt weder durch die Zusendung noch durch die Zahlung der Bearbeitungs- und Versandkosten ein Eigentumsrecht und/oder ein Nutzungsrecht an dem Bildmaterial.
      2. Reklamationen den Inhalt der Auswahlsendung betreffend sind JouLux innerhalb von drei (3) Werktagen ab Zugang des Bildmaterials bei dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verborgener Mängel des Bildmaterials sind JouLux innerhalb von drei (3) Werktagen ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Werden diese Fristen versäumt, gilt die Auswahlsendung als ordnungsgemäß und wie vereinbart von dem Kunden genehmigt.
      3. JouLux bietet dem Kunden auch die Möglichkeit, in ihrer APIS-Bilddatenbank über ISDN bzw. über das Internet (www.joulux.de) die Bildauswahl zu treffen. Der Zugang zu den Bilddatenbanken wird dem Kunden nach Abschluß einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung entweder gegen eine monatliche Kostenpauschale oder gegen eine pauschale Gebühr je Download sowie eine einmalige Einrichtungskostenpauschale gewährt. Der Kunde erwirbt weder durch den Download noch durch Zahlung der Kostenpauschale und/oder Gebühr je Download ein Recht zur Verbreitung und/oder Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder zur sonstigen Nutzung an dem in der Datenbank befindlichen Bildmaterial.


    2. Rechtseinräumung /Nutzung des Bildmaterials

      1. Der Kunde ist verpflichtet, JouLux vor der Nutzung des Bildmaterials mitzuteilen, an welchem Bildmaterial er Nutzungsrechte in welcher Art, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für welchen Raum erwerben möchte. Er hat im Falle der geplanten Veröffentlichung in einem Printmedium auch anzugeben, in welcher Publikation und mit welchem Verbreitungsgrad diese beabsichtigt ist.
      2. JouLux räumt dem Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein einfaches und - vorbehaltlich abweichender Vereinbarung - nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks/Umfanges ein (Freigabeerklärung). Jegliche Nutzung des Bildmaterials, auch für Werbezwecke, als Arbeitsvorlage oder für Layout- und Präsentationszwecke bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Freigabeerklärung von JouLux. Stimmen die Angaben des Kunden nach Ziffer 2. Abs. a) mit dem Umfang und der Art der tatsächlichen Nutzung ganz oder teilweise nicht überein, gilt die Freigabeerklärung für die von den Angaben des Kunden abweichende tatsächliche Nutzung als nicht erteilt. In diesem Fall wird JouLux vom Kunden von allen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf die abweichende tatsächliche Nutzung freigestellt.
      3. Das Bildmaterial ist vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung in einem bestimmten Medium für den vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang freigegeben. Im Falle einer beabsichtigten Veröffentlichung des Bildmaterials in einem Printmedium wird vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung das Nutzungsrecht nur für eine einmalige Nutzung in der betreffenden Publikation, nur für die erste Auflage in der Originalsprache eingeräumt. Weitergehende Nutzungen, wie z. B. für das Medium betreffende Werbemittel, Wiederholungen oder sonstige Weiterungen des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts bedürfen erneut der vorherigen Freigabeerklärung durch JouLux.
      4. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bildmaterial mit dem Vermerk Sonderkonditionen darf nur nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsführung oder einem leitenden Redakteur (CvD) von JouLux genutzt werden.
      5. Das Duplizieren, Bearbeiten, Umgestalten, Nachbilden, Digitalisieren, elektronische Archivieren etc. des Bildmaterials, dessen Weitergabe an Dritte, die übertragung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche, vorherige Einwilligung von JouLux nicht gestattet.
      6. Für die Honorarabrechnung hat der Kunde nach erfolgter Nutzung anzugeben, welches Bildmaterial in welchem Medium, an welcher Stelle, in welchem Format, in welchem Umfang (z. B. Auflage) und für welchem Verbreitungsraum genutzt worden ist.


    3. Nutzung der Bilddatenbank

      1. Für den Zugang zu der Bilddatenbank erhält der Kunde nach seiner Registrierung durch JouLux seine Freischaltung (APIS per FAX, www.joulux.de per Mail. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheimzuhalten und gegen missbräuchliche Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen.
      2. Der Kunde ist verpflichtet, JouLux unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat. JouLux ist berechtigt, die Zugangsdaten umgehend zu ändern bzw. zu löschen.
      3. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangen, sofern er dies zu vertreten hat.


    4. Rückgabe/Löschung des Bildmaterials

      1. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm überlassene Bildmaterial sorgsam und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung oder Verlust zu bewahren. Das von JouLux gelieferte Bildmaterial ist stets mit Bildnummern und Bildquellennachweis versehen. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Informationen immer mit dem Bildmaterial verbunden bleiben.
      2. Bildmaterial, an dem der Kunde keine Nutzungsrechte erwerben möchte oder erworben hat, ist innerhalb des im Liefermodus angegebenen Zeitraumes vollständig, unbeschädigt (d. h. frei von nicht zu enfernenden Fingerabdrücken und Kratzern, Chemikalienresten, Knicken, Rissen, Beschriftungen etc.) und ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden an JouLux zurückzusenden. Die Rückgabeverpflichtung umfaßt auch zusammen mit dem Bildmaterial überlassene Texte, Original-Diarahmen etc.
      3. Bildmaterial, für das der Kunde die Absicht des Nutzungsrechtserwerbs bekundet oder an dem der Kunde Nutzungsrechte erworben hat, ist innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Datum des Versandes vollständig, unbeschädigt und ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden an JouLux zurückzusenden. Ziffer II. 4. b) gilt entsprechend.
      4. Heruntergeladenes digitales Bildmaterial aus JouLux Datenbanken (APIS und www.joulux.de) ist unverzüglich nach Auswahl bzw. Nutzung vollständig von allen Datenträgern des Kunden zu löschen.
      5. Erfüllungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden ist der Geschäftssitz von JouLux. Bei Beschädigung oder Verlust des Bildmaterials bis zum Eingang bei JouLux ist der Kunde zum Ersatz des entstandenen Schadens nach Massgabe der Ziffer VII. 5. dieser AGB verpflichtet. Dies gilt auch, wenn das Bildmaterial vom Kunden an Dritte weitergegeben wird oder wenn JouLux das Bildmaterial auf Wunsch des Kunden an einen Dritten sendet. Nach Ablauf der Rückgabefrist fallen Blockierungsgebühren nach Ziffer VII. 3. an.
  3. Nutzungshonorar

    1. Jede Nutzung von JouLux Bildmaterials ist honorarpflichtig, insbesondere auch die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu Layoutzwecken, für Kundenpräsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür angewandten Technik Bestandteil eines neuen Werkes werden.
    2. Die Höhe des Honorars ist vor der tatsächlichen Nutzung zu vereinbaren. Sie richtet sich nach Medium, Art, Zweck und Umfang der beabsichtigten Nutzung, bei einer beabsichtigten Veröffentlichung in Printmedien zudem nach deren Verbreitungsgrad (Auflage), Aufmachung etc...
    3. Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die Honorarsätze für die jeweilige Nutzung in der übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. des BVPA, in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
    4. Das vereinbarte Honorar ist vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks zu entrichten. Jede andere, erweiterte und/oder wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf einer entsprechenden erneuten Freigabeerklärung und Honorarvereinbarung.
    5. Wird ein mit dem Bildmaterial von JouLux bebildertes Objekt in einem weiteren Medium abgebildet (z. B. Buchumschlag, Prospekt, Plakat etc.) und ist das ursprüngliche Bildmotiv auf dieser Abbildung erkennbar, so hat der Kunde JouLux über den neuen Nutzungszweck zu informieren und sich die Freigabeerklärung für die neue Nutzung erteilen zu lassen. In diesem Fall ist ein erneutes Nutzungshonorar an JouLux zu entrichten.
    6. Für Exklusivrechte, Sperrfristen, für die Nutzung von unter besonderen Umständen und/oder mit erhöhten Kosten entstandenen Fotografien und für die Nutzung von Bildmaterial mit dem Vermerk Sonderkonditionen berechnet JouLux entsprechende Zuschläge.
    7. Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. Wenn der Kunde JouLux seine Nutzungsabsicht sowie Zweck und Umfang mitgeteilt hat und ihm von JouLux die entsprechende Freigabeerklärung erteilt wurde, ist JouLux berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die Nutzung nur teilweise erfolgt ist oder ganz unterbleibt.
  4. Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten

    1. Für die Bearbeitung von Bildbestellungen und die Zusammenstellung von Auswahlsendungen berechnet JouLux dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr gemäss Preisliste. Weitere Kosten für Telekommunikation, Porto, Kuriere etc. werden neben der Bearbeitungsgebühr gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nach Ziffer II. 2. f) nicht nach, ist JouLux berechtigt, für die Recherche eine Bearbeitungsgebühr gemäss Preisliste zu berechnen.
    3. JouLux ist berechtigt, dem Kunden gegebenenfalls zu entrichtende Abgaben an die Künstlersozialversicherung für die jeweiligen Fotografen weiterzuberechnen.
  5. Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungrecht

    1. Nutzungshonorare und Gebühren nach diesen AGB, in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgaben.
    2. Rechnungen von JouLux sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist. Auftragsarbeiten bzw. Auftragsterminarbeiten sind generell sofort, ohne Abzug, bei Lieferung fällig.
    3. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
  6. Bildquellennachweis und Belegexemplare

    1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung einen Hinweis auf JouLux z.B. FOTO:JouLux (Bildquellennachweis) anzubringen. Aus der Platzierung des Bildquellennachweises muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen lassen. Dies gilt auch in den Fällen der Ziffer II. 2. e) und Ziffer III. 4. JouLux kann im Einzelfall verlangen, dass das Bildmaterial ohne Bildquellennachweis veröffentlicht wird.
    2. Unterbleibt der Bildquellennachweis ganz oder teilweise ohne Verlangen von JouLux, ist JouLux im Entscheidungsfalle berechtigt, einen Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte Honorar zu berechnen. Der Kunde hat JouLux von aus dem unterlassenen Bildquellennachweis resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
    3. Von jeder Veröffentlichung in Printmedien hat der Kunde JouLux unaufgefordert kostenlos ein vollständige Belegexemplare mit Anstrich zuzusenden. Sollten binnen eines Monats nach Veröffentlichung die Belegexemplare nicht bei JouLux eingegangen sein, ist JouLux berechtigt, im Entscheidungsfall, einen Ausschnittdienst auf Kosten des Kunden mit der Beschaffung von Kopien der Veröffentlichung zu beauftragen.
  7. Haftung, Schadensersatz, Vertragsstrafe

    1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung des Bildmaterials. Dies gilt auch, wenn JouLux gesonderte Infotexte zu dem Bildmaterial liefert. Für Rechtsverletzungen durch eine vertragswidrige, verfälschende und/oder sinnenstellende Nutzung in Bild und Text übernimmt JouLux keine Haftung. In diesem Fall stellt der Kunde JouLux von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer derartigen Verwendung resultieren, frei.
    2. Die Nutzung von Bildern, auf denen prominente Personen abgebildet sind, darf nur redaktionell erfolgen. Für eine Nutzung derartiger Abbildungen zu Werbezwecken hat der Kunde die Einwilligung des Abgebildeten einzuholen.
    3. Wird das bestellte oder genutzte Bildmaterial entgegen Ziffer II. 3. b) nicht innerhalb der im Liefermodus angegebenen Frist zurückgegeben, ist JouLux berechtigt, Blockierungsgebühren je Kalendertag der Fristüberschreitung und je Bild in Höhe von EURO 2,00 vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.
    4. Im Falle einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials, unberechtigter Einräumung von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtiger Anfertigung jeder Art von Kopien sowie deren Weitergabe an Dritte ist JouLux berechtigt, neben dem jeweiligen Nutzungshonorar und etwaiger weiterer durch die Zuwiderhandlung entstandener Gebühren und Kosten eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Nutzungshonorars vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen.
    5. Für gemäss Ziffer II. 4. e) beschädigtes oder verlorengegangenes Bildmaterial ist JouLux berechtigt, je Bild Schadensersatz in der nachfolgenden Höhe zu verlangen:
      1. Verlust/Zerstörung nicht reproduzierbare Farbdias (Originale)
        S/W- oder Color-Dias oder Prints:
      2. Verlust/Zerstörung von Farbdias (Duplikate) EURO 130,00
      Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen. Wird als verloren gemeldetes und als Verlust berechnetes Bildmaterial innerhalb eines (1) Jahres ab Lieferung unbeschädigt zurückgegeben, verrechnet JouLux den Schadenersatzbetrag mit den ihr für den betreffenden Zeitraum zustehenden Blockierungsgebühren.
    6. Weder mit der Zahlung von Blockierungsgebühren, einer Vertragsstrafe noch des Schadenersatzbetrages für beschädigtes oder verlorengegangenes Bildmaterial erwirbt der Kunde ein Eigentums- und/oder Nutzungsrecht.
    7. JouLux haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten.
  8. Sonstiges

    1. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen JouLux und dem Kunden gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.
    2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist BERLIN, bzw. der jeweilige Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind. Abweichend kann JouLux Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
    4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Nutzungs- und Abrechnungsdaten von JouLux erhoben, gespeichert und genutzt werden, um die Inanspruchnahme der Leistungen von JouLux zu ermöglichen und um diese abzurechnen.
 
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